In den Medien wurde überwiegend falsch berichtet, dass nach der StVO-Reform bei Ge-schwindigkeitsüberschreitungen nunmehr bereits ab 16 km/h statt wie zuvor ab 21 km/h ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg einzutragen ist. Dies wäre tatsächlich im Hinblick auf die Tatsache, dass diese Verstöße nunmehr mit einem Bußgeld ab 60 Euro geahndet werden, konsequent. Tatsächlich wurde aber die entsprechende Regelung zur Punktebewertung in der Anlage 13 zur Fahrerlaubnisverordnung im Zusammenhang mit der StVO-Reform nicht geändert. Dies führt dazu, dass bei Überschreitungen von 16 bis 20 km/h bis auf weiteres kein Punkt in Flensburg eingetragen wird.
Bei Übertretungen mit Fahrverbot ist folgendes zu beachten. Die Neuregelung führt dazu, dass Geschwindigkeitsverstöße innerorts ab 21 km/h und außerorts bereits ab 26 km/h zu einem Regelfahrverbot führen. Dennoch wird bei Übertretungen bis 30 km/h innerorts und 40 km/h außerorts nur ein Punkt eingetragen. Denn auch hier wurde die Anlage 13 zur Fahrerlaubnisverordnung im Zusammenhang mit der StVO-Reform nicht geändert.
Ihr Rechtsanwalt Robert Thees der Anwaltskanzlei Haupt
Fachanwalt für Verkehrsrecht